Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Kreisseniorenrats Esslingen e.V. Sie wird von dem/der Vorsitzenden einberufen und tagt mindestens einmal im Jahr
Vorstand
Der Vorstand ist für alle Aufgaben zuständig, die sich aus der Satzung sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung ergeben Der Vorstand wird vom Vorsitzenden nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich einberufen.
Geschäftsführende Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Mitglieder sind Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende sowie die vier Stellvertreter/innen. Jeder vertritt den Verein allein.